Überstunden - Barauszahlung oder Umwandlung in betriebliche Altersversorgung?
Die Beitragsgestaltung in der Direktversicherung ist sehr flexibel und kann variabel gestaltet werden, so dass im Rahmen der steuerlichen Förderung innerhalb eines Beitragsjahres Zuzahlungen vorgenommen werden können.
Diese Zuzahlungen können beispielsweise Zahlungsansprüche auf Vergütung von Mehrarbeit (Überstunden) sein und stellen eine Entgeltumwandlung dar.
Bei einer Barauszahlung von Überstunden bleibt jedoch oft nicht mehr als die Hälfte des ausgezahlten Betrages übrig.
Wird der Gegenwert der Überstunden in eine betriebliche Altersversorgung eingezahlt, so führt hingegen der gesamte Betrag zum Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung.
Barauszahlung der Überstunden Umwandlung derÜberstunden in betriebliche Altersversorgung
Wertmäßiger Betrag der Überstunden 480,00 EUR 480,00 EUR
Steuerliche Abzüge gesamt 144,00 EUR 0,00 EUR
(pauschal 30% inkl. Soli und KiSt)
Sozialversicherungsbeiträge(pauschal 20%) 96,00 EUR 0,00 EUR
Auszahlungsbetrag der Überstunden 240,00 EUR 480,00 EUR
Bei Barauszahlung stehen 240,00 EUR für den Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung zur Verfügung. Werden die Überstunden in betriebliche Altersversorgung umgewandelt, so beträgt der Altersvorsorgebetrag 480,00 EUR. Der Vorteil ist ein zusätzlicher Altersvorsorgebetrag von 240,00 EUR.