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Arbeitgeberbeitrag
Den Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung enthält folgende Leistungen:
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Vollzeitbeschäftigte erhalten 50 € monatlich
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Teilzeitbeschäftigte erhalten den Zuschuss im Verhältnis der tatsächlichen Arbeitszeit zur tariflichen Arbeitszeit, mindestens 25 € monatlich
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Der Anspruch entsteht nach einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von 12 Monaten
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Der Anspruch entsteht für jeden Monat, in dem Anspruch auf mindestens 2 Wochen Arbeitsentgelt besteht
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Azubis haben keinen Anspruch
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